{"id":18595,"date":"2019-08-17T12:39:02","date_gmt":"2019-08-17T10:39:02","guid":{"rendered":"https:\/\/www.saytec.eu\/?page_id=18595"},"modified":"2022-05-05T14:32:38","modified_gmt":"2022-05-05T12:32:38","slug":"conditions","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/old.saytec.eu\/en\/conditions\/","title":{"rendered":"Conditions"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-post\" data-elementor-id=\"18595\" class=\"elementor elementor-18595 elementor-12960\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-25314e74 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"25314e74\" data-element_type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-1fd68d85\" data-id=\"1fd68d85\" data-element_type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-17026dc9 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"17026dc9\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t<p><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der sayTEC AG<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a7 1 Allgemeines<br>\n<\/strong>(1) Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr s\u00e4mtliche auch k\u00fcnftige Lieferungen und sonstige Leistungen der sayTEC AG gegen\u00fcber Unternehmern im Sinne von \u00a7 14 BGB, mit denen sayTEC AG in Gesch\u00e4ftsbeziehung steht (nachfolgend \u201eKunde\u201c).<\/p>\n<p>(2) sayTEC AG erkennt abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden nicht an, es sei denn, deren Geltung wird ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart. Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten auch dann, wenn sayTEC AG in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung vorbehaltlos an den Kunden ausf\u00fchrt.<\/p>\n<p>(3) Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anschreiben und Preislisten gemachten Angaben \u00fcber Gewichte, Ma\u00dfe, Leistungen, Abbildungen, Preise und Lagerfristen sind nur Richtwerte und k\u00f6nnen \u00c4nderungen unterliegen. Sie werden verbindlich, wenn sie im Vertrag oder der Gesch\u00e4ftskorrespondenz von der sayTEC AG ausdr\u00fccklich zugesichert werden. Sonst gelten die am Tage der Lieferung zutreffenden Daten.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 Angebote<br>\n<\/strong>(1) Alle Angebote sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt. sayTEC AG beh\u00e4lt sich technische \u00c4nderungen ihrer Produkte sowie \u00c4nderungen in Form und Farbe vor, soweit sie f\u00fcr den Kunden zumutbar sind.<\/p>\n<p>(2) Die Verkaufsangestellten der sayTEC AG sind nicht befugt, m\u00fcndliche Nebenabreden zu treffen oder m\u00fcndlich Zusicherungen zu geben, die \u00fcber den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.<\/p>\n<p>(3) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, verstehen sich unsere Preise ab Lager der sayTEC AG zzgl. der am Tage g\u00fcltigen Mehrwertsteuer. Sie schlie\u00dfen Fracht, Porto, Versicherungen und sonstige Versandkosten nicht ein.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3 Auftragsannahme<br>\n<\/strong>(1) Bestellungen und sonstige Auftr\u00e4ge sind f\u00fcr den Kunden verbindlich. Die sayTEC AG ist jedoch nicht verpflichtet, Bestellungen oder sonstige Auftr\u00e4ge anzunehmen.<\/p>\n<p>(2) Die sayTEC AG kann das in der Bestellung bzw. in dem Auftrag liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei ihr annehmen. F\u00fcr sayTEC AG tritt die Bindung erst mit ausdr\u00fccklicher, schriftlicher Annahme eine Auftragsbest\u00e4tigung). Auf die Auftragsbest\u00e4tigung kann sayTEC AG bei unverz\u00fcglicher Lieferung bzw. Leistung verzichten.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 Preise und Zahlungsbedingungen<br>\n<\/strong>(1) Die Preise von sayTEC AG verstehen sich rein netto \u201eEXW\u201c (Incoterms 200), einschlie\u00dflich normaler Verpackung und ausschlie\u00dflich Versand. Alle Preise und Nebenkosten, insbesondere Versandkosten, werden nach der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses g\u00fcltigen Preisliste berechnet. Skontoabz\u00fcge bed\u00fcrfen einer ausdr\u00fccklichen Vereinbarung.<\/p>\n<p>(2) Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in den Preisen enthalten; sie wird in gesetzlicher H\u00f6he am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.<\/p>\n<p>(3) sayTEC AG beh\u00e4lt sich das Recht vor, ihre Preise angemessen zu \u00e4ndern, wenn nach Abschluss des Vertrages Preis\u00e4nderungen ihrer Vorlieferanten wirksam werden und die Lieferung zum vereinbarten Liefertermin noch nicht ausgef\u00fchrt ist. Auf Verlangen wird die sayTEC AG die Preis\u00e4nderungen ihrer Vorlieferanten nachweisen.<\/p>\n<p>(4) Zahlungen sind innerhalb der angegebenen Zahlungsziele ohne Abzug zu leisten. Falls keine Zahlungsziele explizit angegeben wurden, sind die Zahlungen sp\u00e4testens innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, kann sayTEC AG Verzugszinsen in H\u00f6he von8 Prozentpunkten \u00fcber dem jeweils g\u00fcltigen Basiszinssatz gem. \u00a7 247 BGB berechnen. Die Geltendmachung eines h\u00f6heren Verzugsschadensbleibt vorbehalten.<\/p>\n<p>(5) Eine Aufrechnung ist nur mit Gegenforderungen zul\u00e4ssig, die unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind. Dem Kunden steht auch kein Zur\u00fcckbehaltungsrecht wegen Gegenforderungen aus einem anderen Vertragsverh\u00e4ltnis zu.<\/p>\n<p>(6) Alle Forderungen der sayTEC AG einschlie\u00dflich derjenigen, f\u00fcr die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort f\u00e4llig und die Gew\u00e4hrung eines Zahlungszieles hinf\u00e4llig, wenn das Zahlungsziel f\u00fcr eine Forderung nicht eingehalten wird oder der Kunde in Verzug ger\u00e4t oder wenn \u00fcber sein Verm\u00f6gen Insolvenzantrag gestellt wird oder wenn er die eidesstattliche Versicherung \u00fcber sein Verm\u00f6gen abgegeben hat. In diesen F\u00e4llen ist sayTEC AG auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abh\u00e4ngig zu machen. Werden die Vorauszahlung oder die Sicherheitsleistung auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, kann sayTEC AG vom Vertrag zur\u00fccktreten.<\/p>\n<p>(7) sayTEC AG ist ungeachtet anderweitiger Bestimmungen des Kunden berechtigt, seine Zahlungen zun\u00e4chst auf \u00e4ltere Schulden, dann auf ggf. bereits entstandene Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 EG-Einfuhrumsatzsteuer<\/strong><br>\n(1) Soweit der Kunde seinen Sitz innerhalb Allgemeine Gesch\u00e4fts- und Lieferbedingungen Stand Januar 2016 Seite 2 \/ 4der Europ\u00e4ischen Union hat, ist er zur Einhaltung der Vorschriften zur Einfuhrumsatzsteuer der Europ\u00e4ischen Union verpflichtet. Er hat der sayTEC AG seine Umsatzsteuer Identifikationsnummer und ggf. deren \u00c4nderung unaufgefordert mitzuteilen. Auf Anfrage ist er verpflichtet, Auskunft \u00fcber seine Eigenschaft als Unternehmer, die Verwendung und den Transport der gelieferten Waren sowie hinsichtlich der statistischen Meldepflicht zu erteilen.<\/p>\n<p>(2) Der Kunde ist ferner verpflichtet, sayTEC AG den Aufwand und die Kosten, die ihr wegen unterbliebener oder mangelhafter Angaben zur Einfuhrumsatzsteuer entstehen, zu ersetzen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6 Lieferzeit<\/strong><strong>&nbsp;<\/strong><br>\n(1) Angegebene Liefertermine und der Beginn der von sayTEC AG angegebenen Lieferzeiten stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und richtigen Selbstbelieferung durch ihre Zulieferanten. Dies gilt nur f\u00fcr den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von sayTEC AG zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgesch\u00e4fts mit ihren Zulieferanten. sayTEC AG wird den Kunden \u00fcber die Nichtverf\u00fcgbarkeit der Leistung unverz\u00fcglich informieren und ihm die Gegenleistung unverz\u00fcglich erstatten. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgem\u00e4\u00dfe Vertragserf\u00fcllung des Kunden voraus. sayTEC AG beh\u00e4lt sich die Einrede des nicht erf\u00fcllten Vertrages vor.<\/p>\n<p>(2) Ger\u00e4t der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist sayTEC AG berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schaden ersetzt zu verlangen. Unter den vorgenannten Voraussetzungen geht die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs oder der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden \u00fcber, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.<\/p>\n<p>(3) Ist der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgesch\u00e4ft im Sinne des \u00a7 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB oder des \u00a7 376 HGB, haftet sayTEC AG nach den gesetzlichen Bestimmungen. sayTEC AG haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von sayTEC AG zu vertretenden Lieferverzuges der Kunde berechtigt ist, geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserf\u00fcllung in Fortfall geraten ist. In jedem Falle ist die Haftung von sayTEC AG auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schadenbegrenzt.<\/p>\n<p>(4) sayTEC AG haftet ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von sayTEC AG zu vertretenden vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Vertragsverletzung beruht. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von sayTEC AG zu vertretenden vors\u00e4tzlichen Vertragsverletzung beruht, ist ihre Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.<\/p>\n<p>(5) sayTEC AG haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von sayTEC AG zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.<br>\n(6) Weitere gesetzliche Anspr\u00fcche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7 Versendung \u2013 Gefahren\u00fcbergang<\/strong><br>\n(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager sayTEC AG (EXW Incoterms 2000) f\u00fcr Rechnung und auf Gefahr des Kunden, soweit sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt. Ist frei Haus Lieferung vereinbart, ist der Gefahren\u00fcbergang davon unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>(2) Die Gefahr geht auf den Kunden \u00fcber, wenn die Kaufsache an den Transportf\u00fchrer \u00fcbergeben wird oder zum Zwecke der Versendung das Lager von sayTEC AG verl\u00e4sst. Verz\u00f6gert sich die Versendung aufgrund von Umst\u00e4nden, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Mitteilung der Versandbereitschaft gegen\u00fcber dem Kunden auf den Kunden \u00fcber.<\/p>\n<p>(3) Die sayTEC AG berechtigt, die entstehenden Lagerkosten oder eine Pauschale von 0,5 % des Warenwertes pro Monat in Rechnung zu stellen. Der Kaufpreis bzw. das sonstige Entgelt werden in diesem Falle mit der Herstellung der Versandbereitschaft f\u00e4llig.<\/p>\n<p>(4) Auf Wunsch und Kosten des Kunden wird die sayTEC AG die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8 Sachm\u00e4ngelhaftung<\/strong><br>\n(1) Als Beschaffenheit der Ware gilt grunds\u00e4tzlich nur die Produktbeschreibung der sayTEC AG als vereinbart. \u00d6ffentliche \u00c4u\u00dferungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgem\u00e4\u00dfe Beschaffenheitsangabe der Ware dar.<\/p>\n<p>(2) Der Kunde hat sayTEC AG offensichtliche M\u00e4ngel innerhalb einer Frist von zehn Tagen ab Empfang der Ware schriftlich an zu zeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung gen\u00fcgt die rechtzeitige Absendung.<\/p>\n<p>(3) F\u00fcr M\u00e4ngel der Kaufsache leistet sayTEC AG nach ihrer Wahl Gew\u00e4hr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherf\u00fcllung).<\/p>\n<p>(4) Schl\u00e4gt die Nacherf\u00fcllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Verg\u00fctung (Minderung) oder R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Vertrags (R\u00fccktritt) verlangen. Das R\u00fccktrittsrecht ist jedoch f\u00fcr nur geringf\u00fcgige Allgemeine Gesch\u00e4fts- und Lieferbedingungen Stand Januar 2016 Seite 3 \/ 4 Vertragswidrigkeiten, insbesondere bei nur geringf\u00fcgigen M\u00e4ngeln, ausgeschlossen.<\/p>\n<p>(5) W\u00e4hlt der Kunde nach gescheiterter Nacherf\u00fcllung den R\u00fccktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des ger\u00fcgten Mangels zu.<\/p>\n<p>(6) Macht der Kunde nach gescheiterter Nacherf\u00fcllung Schadensersatz geltend, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschr\u00e4nkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Kaufsache. Dies gilt nicht, wenn sayTEC AG die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.<\/p>\n<p>(7) Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr M\u00e4ngelanspr\u00fcche betr\u00e4gt 3 Monate, gerechnet ab Gefahren\u00fcbergang. Etwaige Anspr\u00fcche des Kunden aus Herstellergarantie bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9 Software<\/strong><br>\n(1) Soweit Programme zum Lieferumfang geh\u00f6ren, wird f\u00fcr diese dem K\u00e4ufer ein einfaches, unbeschr\u00e4nktes Nutzungsrecht einger\u00e4umt d.h., er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung \u00fcberlassen.<\/p>\n<p>(2) Ein mehrfaches Nutzugsrecht bedarf einer gesonderte schriftliche Vereinbarung. Bei der Softwarelieferung gelten die jeweils g\u00fcltigen allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen des Herstellers.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10 Serviceleistungen<\/strong><br>\nS\u00e4mtliche Serviceleistungen der sayTEC AG z. B. Aufstellen von Ger\u00e4ten, Wartung, General\u00fcberholung und Reparatur, erfolgen ausschlie\u00dflich nach den folgenden Bedingungen:<\/p>\n<p>(1) Der Umfang der Leistungspflicht der sayTEC AG bestimmt sich nach dem von ihr best\u00e4tigten Auftrag, sowie nach ihren Servicevorschriften.<\/p>\n<p>(2) Der Kunde hat alle Vorkehrungen zutreffen, die f\u00fcr unbehinderten Beginn und z\u00fcgige Durchf\u00fchrung der Leistungen der sayTEC AG erforderlich sind.<\/p>\n<p>(3) Bei den zur Reparatur oder zur \u00dcberpr\u00fcfung bei der sayTEC AG eingehenden Rechnersystemen sind vom Kunden vorher s\u00e4mtliche Datenbest\u00e4nde zu sichern. Festplatten der bei der sayTEC AG eingehenden Rechner werden generell formatiert.<\/p>\n<p>(4) Die Preise f\u00fcr die Serviceleistungen der sayTEC AG bestimmen sich nach der jeweils g\u00fcltigen Servicepreisliste der sayTEC AG. Kostenvorschl\u00e4ge k\u00f6nnen ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden um 30% \u00fcberschritten werden.<\/p>\n<p>(5) Die Leistung der sayTEC AG gilt als angekommen, wenn das betreffende Ger\u00e4t nach Durchf\u00fchrung der Leistungen dem Kundenfunktionsf\u00e4hig zum Betrieb \u00fcbergeben wird.<\/p>\n<p>(6) Die Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den aus Serviceleistungen mit Ausnahme vors\u00e4tzlich oder grobfahrl\u00e4ssig verursachter Sch\u00e4den ist ausgeschlossen, soweit nicht die Haftpflichtversicherung der sayTEC AG eintritt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 11 Datenschutz<\/strong><br>\nDie sayTEC AG wird die Daten des Kunden -soweit gesch\u00e4ftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zul\u00e4ssig (BDSG)\u2013EDV m\u00e4\u00dfig speichern und verarbeiten.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 12 Schutzrechte<\/strong><br>\n(1) Der Kunden ist verpflichtet sayTEC AG unverz\u00fcglich Mitteilung zu machen, falls ihm Verletzungen von Schutzrechten Dritter bekannt oder ihm gegen\u00fcber ger\u00fcgt werden.<\/p>\n<p>(2) Sollten Dritte Schutzrechtsverletzungen geltend machen, erm\u00e4chtigt der Kunde sayTEC AG, die Auseinandersetzung mit dem Dritten allein zu f\u00fchren. Macht sayTEC AG von der Erm\u00e4chtigung Gebrauch, darf der Kunde die Anspr\u00fcche des Dritten nicht ohne schriftliche Zustimmung von sayTEC AG anerkennen. sayTECAG wehrt die Anspr\u00fcche des Dritten auf eigene Kosten ab und stellt den Kunden von allen mit der Abwehr dieser Anspr\u00fcche verbundenen Kostenfrei, soweit diese nicht auf pflichtwidrigem Verhalten des Kunden beruhen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 13 Haftungsbeschr\u00e4nkung<\/strong><br>\n(1) Bei leicht fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzungen beschr\u00e4nkt sich die Haftung der sayTEC AG auf den nach der Art ihrer Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Bei leicht fahrl\u00e4ssigen Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten ist ihre Haftung ausgeschlossen.<\/p>\n<p>(2) Soweit die Haftung von sayTEC AG gegen\u00fcber dem Kunden ausgeschlossen oder beschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die pers\u00f6nliche Schadensersatzhaftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen.<\/p>\n<p>(3) Die vorstehenden Haftungsbeschr\u00e4nkungen gelten nicht f\u00fcr Anspr\u00fcche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz und f\u00fcr Anspr\u00fcche wegen K\u00f6rper- und Gesundheitssch\u00e4den oder bei Verlust des Lebens des Kunden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 14 Eigentumsvorbehalt<\/strong><br>\n(1) Die sayTEC AG beh\u00e4lt sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit dem Kunden vor.<\/p>\n<p>(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er Allgemeine Gesch\u00e4fts- und Lieferbedingungen Stand Januar 2016 Seite 4 \/ 4verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-Wasser- und Diebstahlsch\u00e4den ausreichend zumNeuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchf\u00fchren.<\/p>\n<p>(3) Bei Pf\u00e4ndungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde sayTEC AG unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen, damit sayTEC AG Klage gem. \u00a7 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, sayTEC AG die gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Kosten einer Klage gem. \u00a7 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde f\u00fcr den sayTEC AG entstehenden Ausfall.<\/p>\n<p>(4) sayTEC AG ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Abs. (2) und (3) dieser Bestimmung, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und die Ware heraus zu verlangen.<\/p>\n<p>(5) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Gesch\u00e4ftsgang weiter zu verkaufen; er tritt sayTEC AG jedoch bereits jetzt alle Forderungen in H\u00f6he des Faktura-Endbetrages (einschl. MwSt.) ihrer Forderung ab, die ihm aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabh\u00e4ngig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung erm\u00e4chtigt. Die Befugnis der sayTEC AG, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unber\u00fchrt. sayTEC AG verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erl\u00f6sen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ger\u00e4t und insbesondere kein Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, so kann sayTEC AG verlangen, dass der Kunde sayTEC AG die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugeh\u00f6rigen Unterlagen aush\u00e4ndigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.<\/p>\n<p>(6) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets f\u00fcr sayTEC AG vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, sayTEC AG nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden verarbeitet, so erwirbt sayTEC AG das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag einschl. MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenst\u00e4nden zur Zeit der Verarbeitung. F\u00fcr die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im \u00dcbrigen das gleiche wie f\u00fcr die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.<\/p>\n<p>(7) Wird die Kaufsache mit anderen, sayTEC AG nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden untrennbar vermischt, so erwirbt sayTEC AG das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag einschl. MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenst\u00e4nden zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde sayTEC AG anteilm\u00e4\u00dfig Miteigentum \u00fcbertr\u00e4gt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum f\u00fcr sayTEC AG.<\/p>\n<p>(8) sayTEC AG verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlagen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert ihrer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % \u00fcbersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt sayTEC AG.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 15 Export<\/strong><br>\nWir weisen darauf hin, dass die Ausfuhr der gelieferten Waren nur mit vorheriger beh\u00f6rdlicher Zustimmung erfolgen darf. Verbindliche Ausk\u00fcnfte bezogen auf die Ausfuhrerteilt das Bundesamt f\u00fcr gewerbliche Wirtschaft. Die Zustimmungserkl\u00e4rungen sind vom K\u00e4ufer vor der Verbringung der Ware einzuholen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 16 Verschiedenes<\/strong><br>\nNebenabreden bed\u00fcrfen der Schriftform. Dies gilt auch f\u00fcr den Verzicht auf das Schriftform Erfordernis. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungenunwirksam sein, so ber\u00fchrt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im \u00dcbrigen und der \u00fcbrigen Bestimmungen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 17 Gerichtsstand, Erf\u00fcllungsort, Anzuwendendes Recht<\/strong><br>\n(1) Als Gerichtsstand f\u00fcr alle Streitigkeiten mit Vollkaufleuten im Sinne des HGB, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich rechtlichen Sonderverm\u00f6gen wird M\u00fcnchen vereinbart. Derselbe Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt hat oder sein Wohn-\/Firmensitz oder der gew\u00f6hnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die sayTEC AG ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.<\/p>\n<p>(2) Erf\u00fcllungsort f\u00fcr die Lieferungen und Leistungen der sayTEC AG sowie f\u00fcr die Zahlungen des Kunden ist der Sitz der Hauptniederlassung der sayTEC AG.<\/p>\n<p>(3) F\u00fcr diese Gesch\u00e4ftsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen der sayTEC AG und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CSIG) ist ausgeschlossen.<\/p>\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der sayTEC AG \u00a7 1 Allgemeines (1) Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr s\u00e4mtliche auch k\u00fcnftige Lieferungen und sonstige Leistungen der sayTEC AG gegen\u00fcber Unternehmern im Sinne von \u00a7 14 BGB, mit denen sayTEC AG in Gesch\u00e4ftsbeziehung steht (nachfolgend \u201eKunde\u201c). 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