RoHs und WEEE Richtlinien
Erklärung zur Umsetzung der EU-Richtlinien RoHs und WEEE: Die RoHs und WEEE Richtlinien wurden in Deutschland durch das ElektroG umgesetzt, welches am 16. März 2005 in Kraft trat. Nach §3 ElektroG werden Hersteller und Importeure dazu verpflichtet, sich bei der zuständigen öffentlichen Stelle registrieren zu lassen, wenn sie ein Produkt aus dem Katalog des ElektroG in den Verkehr bringen. Diese Pflicht gilt ab dem 24. November 2005. Durch das ElektroG wird die Verantwortung der Händler und Importeure auf die Rücknahme und Verwertung ihrer Produkte erweitert.
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